Buchungsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Ferienwohnungen zur Beherbergung (im Folgenden “Mietobjekt”) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Alten Schmiede Winsen - Wispo GmbH (im Folgenden: Vermieter). Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen und/oder Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Der Mieter hat in jedem Fall die Hausordnung, sowie die Regeln zur Internetnutzung in der Alten Schmiede zu beachten, welche der Mieter vor Mietbeginn per E-Mail zur Kenntnis erhält.


§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Eine Buchung kann über Buchungsportale, sowie schriftlich per Mail an AlteSchmiedeWinsen@web.de oder telefonisch erfolgen.
Mit der Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot an die Vermieterin zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Kann der Vermieter die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhält der Mieter vom Vermieter per E-Mail eine schriftliche Buchungsbestätigung. Der Mietvertrag ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung zustande gekommen.


§ 3 Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtsumme innerhalb von 5 Tagen vorzunehmen. Der Restbetrag ist 1 Woche vor Anreise fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die Zahlung des Gesamtbetrages unverzüglich über die dafür zur Verfügung gestellten Zahlungsarten. Gegebenenfalls ist auch eine Bezahlung in bar möglich, jedoch ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Vermieter.
Sämtliche Zahlungen sind auf das Konto:

Wispo GmbH (Winsener Sport- und Dienstleistungs GmbH

DE32 2005 0550 1502 1297 19 

Hamburger Sparkasse (BIC HASPDEHHXXX) zu überweisen. 

oder per PAYPAL (Freunde) an: AlteSchmiedeWinsen@web.de (Peter Rohde)

Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Mieter. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. dem Bankkonto des Vermieters ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben.
Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Vermieter die Buchung (für den Mieter kostenpflichtig) stornieren. Sollte der Vermieter die Buchung nicht stornieren, ist er berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden dem Mieter Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro berechnet. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Mieter.


§ 4 An- und Abreise
An- und Abreisetage gelten jeweils als ein Tag.
Am Anreisetag steht das Mietobjekt dem Mieter nach vollständiger Bezahlung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 21:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Mietobjekt ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.
Der Mieter hat sich bei der Anreise zu vergewissern, dass er den richtigen Schlüssel zur tatsächlich gebuchten Unterkunft genommen hat. Für eventuell entstehenden zusätzlichen Aufwand oder Schaden des Vermieters aus einer Verletzung dieser Pflicht hat der Mieter dem Vermieter diesen zu ersetzen. Im Falle eines zeitlichen Aufwandes, z.B. durch Besorgen eines Ersatzschlüssels, beträgt die Höhe des Schadensersatzes 39 € je angefangene Stunde. Im Übrigen richtet sich die Höhe des Schadensersatzes nach den gesetzlichen Vorschriften.
Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis 11.00 Uhr morgens zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Das Mietobjekt ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, sämtliche Geschirrspülprogramme (falls vorhanden) sollten beendet (und das Geschirr wieder in die Schränke verstaut), die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt und ausgeschaltet sein. 
Der Mieter nimmt alle von ihm gekauften Lebensmittel mit bzw. entsorgt diese. Das Zurücklassen in der Wohnung ist nicht gestattet. Ist dies nicht erfolgt, behält sich der Vermieter vor, dem Mieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für die Unterbringung von Haustieren ohne Zustimmung durch den Vermieter, sowie für das Rauchen im Mietobjekt.


§ 5 Nutzung des Mietobjekts
Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Mietobjekts sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Bei der Nutzung des Mietobjekts ist in jedem Fall die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Insbesondere sind Feuerwerk, Lagerfeuer und sonstiges offenes Feuer jeglicher Art im und um das Haus sowie der näheren Umgebung verboten. Bei Zuwiderhandlung wird ausnahmslos Strafanzeige gestellt.
Das Mietobjekt darf darüber hinaus nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Mietobjekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag nach § 10 zu kündigen und für die nicht aufgeführten Personen ein gesondertes Entgelt zu berechnen.
Bettwäsche und Handtücher sind inklusive. Das Mietobjekt wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel und den Austausch aller dazugehörigen Schlösser. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden und für nicht verschuldensfähige Kinder.
Sollte eine Haftpflichtversicherung beim Mieter bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter sind Name und Anschrift sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

§ 6 Nutzung weiterer Einrichtungen
Der Vermieter stellt dem Mieter einen kostenlosen Internetzugang über WLAN zur Verfügung. Die Zugangsdaten sowie die unbedingt einzuhaltenden Bedingungen für die Internetnutzung stehen in der Hausordnung.

Der Mieter kann auf einem der 5 kostenfreien Parkplätzen, vor dem Mietobjekt an der Straße auf eigene Gefahr parken. Ein freier Parkplatz kann weder reserviert, noch garantiert werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um öffentlichen Straßenverkehr handelt und der Mieter die Straßenverkehrsordnung einzuhalten hat. Der Vermieter haftet weder für Verstöße des Mieters gegen die StVO, noch für das Vorhandensein von Parkplätzen oder für Beschädigungen am oder Verlust des vom Mieter dort geparkten Fahrzeugs.
Der Mieter ist nicht berechtigt, die Steckdosen des Hauses für das Laden von E-Fahrzeugen zu benutzen. Für jede Zuwiderhandlung kann der Vermieter eine pauschalen Betrag in Höhe von 100 € vom Mieter verlangen. Für E-Bikes gibt eine gesonderte Regelung, die nach den entsprechenden Bedingungen genutzt werden kann.


§ 7 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung untersagt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.
 

§ 8 Rücktritt durch den Mieter
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag (Stornierung) ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung für die bereits getätigten Aufwendungen des Vermieters zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der pauschalen Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag:


bei Buchungen bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag - entfallen 20% des vereinbarten Preises

bei Buchungen bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag - entfallen 50% des vereinbarten Preises

bei Buchungen von 7 Tage bis zu 1 Tag vor Anreisetag - entfallen 80% des vereinbarten Preises                                                                                           
Bei einer Stornierung am oder nach dem Anreisetag wird der volle Preis berechnet.


Dem Mieter bleibt es in allen Fällen unbenommen, dem Vermieter gegenüber nachzuweisen, dass dem Vermieter aufgrund des Rücktritts tatsächlich überhaupt keine Kosten oder nur wesentlich geringere Kosten als die pauschalierten Stornierungskosten entstanden sind. Im Fall eines solchen Nachweises ist der Mieter nur zur Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
Bei einem vorzeitiger Abreise oder Nichtanreise am Tag des Beginns des Mietzeitraumes durch den Mieter werden 100% des vereinbarten Mietpreises berechnet, es sei denn, der Vermieter hat die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages zu vertreten.
Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung wird empfohlen.


§ 9 Rücktritt/Kündigung durch den Vermieter
Im Falle eines Rücktritts durch den Vermieter in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall, Krankheit) sowie anderer nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Erfolgt aus den zuvor genannten Gründen die Kündigung nach Mietbeginn, erhält der Mieter den Teil vom Preis zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht.


§ 10 Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann insbesondere dann vom Vertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter die Vertragsdurchführung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
eine Zahlung ganz oder teilweise nicht fristgerecht eingegangen ist,
das Mietobjekt oder das Inventar vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt wird,
das Mietobjekt ohne Zustimmung des Vermieters unter- oder weitervermietet wird,
das Mietobjekts zu anderen als Wohnzwecken genutzt wird,
das Mietobjekt von mehr als den angegeben Personen genutzt wird,
wenn die Anreise, ohne vorherige Nachricht zu spät oder gar nicht erfolgt,
oder ein Verstoß gegen die Obliegenheiten aus der Hausordnung und der Regelungen in §§ 6, 7 vorliegt.
Im Falle einer Kündigung nach diesem §10 behält der Vermieter seinen Anspruch auf den Gesamtpreis, wobei etwaige ersparte Aufwendungen infolge der fristlosen Kündigung angerechnet werden. Ein Anspruch des Vermieters auf Ersatz des durch einen Verstoß gegen diesen Vertrag entstandenen Schadens bleibt hiervon unberührt.


§11 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt, Krieg und/oder Streik sind hiermit ausgeschlossen.
Die vertragliche Haftung des Vermieters ist für Schäden des Mieters, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert des Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Vermieter für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.


§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung und/oder Abänderung des Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und werden erst wirksam, wenn Sie von uns in Textform bestätigt wurden.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Winsen. Gerichtsstand ist Lüneburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Hausordnung
Allgemeines
§ 1 Ruhezeiten
Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind insbesondere TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.


§ 2 Feuer/Rauchen
Im ganzen Haus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur vorm Haus (mit Nutzung eines Aschenbecher) gestattet.
Wenn ein Feuermelder auslöst und es brennt, ist unverzüglich die Feuerwehr (112) zu rufen. Darüber hinaus ist wenn möglich, unverzüglich der Vermieter zu informieren.


§ 3 Parken
Die Gäste können auf dem Deich vor dem Mietobjekt an der Straße auf eigene Gefahr parken. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um öffentlichen Straßenverkehr handelt und die Gäste die Straßenverkehrsordnung einzuhalten haben. Auch beim Parken ist Rücksicht  auf Nachbarn zu nehmen. Der Vermieter haftet weder für Verstöße des Mieters gegen die StVO, noch für das Vorhandensein von Parkplätzen oder für Beschädigungen am oder Verlust des vom Mieter dort geparkten Fahrzeugs.


§ 4 Abfall
Jeglicher Abfall ist getrennt zu entsorgen Biomüll (braune Tonne), Plastik/ Metall ( gelbe Tonne) Restmüll  (schwarze Tonne), Papier in die Oscartonne im Hausflur. Altglas bitte in umliegende Altglas Container entsorgen.
 

§ 5 In der gemieteten Unterkunft
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung (im Folgenden: Unterkunft) ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Unterkunft Fenster und Türen geschlossen zu halten. Die Haustür muss grundsätzlich immer verriegelt werden.



Nutzung eines Internetzugangs über WLAN


§ 1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in der Alten schmiede einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Mitreisenden die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).


§ 2 Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Mitreisenden den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.



§ 3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


§ 4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter oder seiner Mitreisenden und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin.

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